Firebirds Albstadt
Flugplatzordnung
1) Jeder Modellflugpilot erkennt mit seiner Unterschrift diese Flugplatzordnung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich auch andere zur Einhaltung dieser anzuhalten.
2) Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes, nicht gefährdet oder gestört werden.
3) Das Modellfliegen auf dem Flugplatz Lichtenbol ist nur mit einer gültigen Versicherung erlaubt. Diese ist auf Verlangen vorzuzeigen.
4) Das maximal zulässige Startgewicht der Modelle beträgt 25 kg.
5) Jedes Flugmodell ist vor dem Start auf seine volle Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Liegt der Verdacht auf einen Mangel vor, so hat jedes Mitglied das Recht dem Piloten das Aufstiegsrecht zu verweigern. Dies gilt sinngemäß auch für die Fähigkeit des Piloten.
6) Der vorgegebene Flugsektor ist unbedingt einzuhalten. Auf den Wanderweg nördlich des Flugplatzes ist besonders zu achten.
7) Jede aktive Teilnahme am Flugbetrieb ist im Flugbuch zu dokumentieren. Bei Flugbetrieb ab drei Piloten muss/müssen ein oder mehrere Flugleiter bestimmt werden. Ein Flugleiterwechsel ist mehrmals pro Tag möglich. Der diensthabende Flugleiter darf am Flugbetrieb nicht teilnehmen. Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der Flugleiter ein Flugverbot aussprechen. Der Flugleiter wird vor Ort durch die anwesenden Piloten mehrheitlich bestimmt. Als Flugleiter dürfen nur Personen über 18 Jahre mit der notwendigen Ausbildung, Erfahrung und Reife bestimmt werden. Der Flugleiter ist verantwortlich für die Einhaltung der Flugplatzordnung und den Bedingungen / Auflagen der Aufstiegserlaubnis. Bei fahrlässiger Verletzung der Flugleiterpflichten kann dies rechtliche Folgen für denselben nach sich ziehen.
8) Alle Piloten mit Fernsteuerungen außerhalb des 2,4GHz Bereichs haben vor der Inbetriebnahme die Frequenztafel mit ihrem Namensschild zu belegen. Zusätzlich muss an der Sendeantenne eine, dem verwendeten Kanal entsprechende, Frequenzfahne angebracht sein. Alle Sender dürfen nur im Vorbereitungsraum und auf dem Flugfeld betrieben werden.
9) Startvorbereitungen dürfen nur im dafür vorgesehenen Vorbereitungsraum getroffen werden.
10) Sofern sich mehr als ein Modell in der Luft befindet, müssen sich die Piloten innerhalb der am Sicherheitszaun markierten Pilotenzone aufhalten. Während der Start- bzw. der Landephase dürfen sich die Piloten entlang des Sicherheitszauns in Richtung Start- bzw. Landeposition bewegen.
11) Nach erfolgter Landung ist die Landebahn unverzüglich zu räumen. Das Rollen mit laufendem Motor, vom Vorbereitungsraum auf die Start- und Landebahn sowie das Zurückrollen in den Vorbereitungsraum, ist nicht gestattet.
12) Modelle mit Verbrennungsmotoren dürfen den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmpegel nicht überschreiten. Ein gültiger Lärmpass muss vorliegen.
13) Der Flugbetrieb beginnt frühestens um 8 Uhr, Sonntags um 9 Uhr und endet um 19 Uhr, spätestens bei Sonnenuntergang. Verbrennungsmotoren und Turbinen dürfen zwischen 12 und 14 Uhr nicht betrieben werden.
14) Auf dem gesamten Fluggelände ist das Ablagern von Müll jeglicher Art streng untersagt. Abfall, sowie Flugzeugteile sind wieder mit nach Hause zu nehmen. Das gilt ebenso für die Zigarettenkippen von Rauchern.
15) Bei Verstößen gegen diese Flugordnung kann ein Flugverbot ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall kann der Vereinsausschluss drohen.
Unser Flugplatz
Unser Flugplatz auf Seelwiesen, direkt an der Landstrasse zwischen Lichtenbol und Zitterhof gelegen, hat eine Gesamtgröße von ca. 110 x 120 m, davon eine Lande- und Startbahnlänge von ca. 110 m und 35 m -breite. Da sich unser Flugplatz innerhalb eines Landschaftschutzgebietes befindet, besteht das Flugfeld sowie auch der Parkplatz komplett aus Rasen.
Details:
GPS dec: 48.270410, 8.975458
GPS: 48°16'13.5"N 8°58'31.6"E
Ausstattung:
Gesamtfläche: 110m x 120m
Startbahn: Länge 110m, Breite 35m - Ausrichtung: West-Ost - Flugrichtung/Blickrichtung: Nord
genehmigter Flugsektor: 300m
zugelassen für Modellfluggeräte bis 25kg
Fläche: Rasen (komplett)
Parkplätze vorhanden
Strom: 230V